Zum Hauptinhalt springen

Besteht ein Rechtsanspruch zur Aufnahme in einen Verein?

Ein Aufnahmeanspruch besteht nur bei Vereinen mit einer wirtschaftlichen oder ganz besonderen anderweitigen Monopolstellung. Der dabei anzulegenden Maßstab wird von den Gerichten sehr unterschiedlich (mithin tendenziell willkürlich) ermittelt